AGB

 

Buchungsbedingungen - Stand 01.05.2007

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge über die Vermittlung von touristischen Einzelleistungen zwischen dem Kunden und dem Betriebsinhaber Diplom-Kaufmann Univ. Bernardo Löwenstein für die Marken Liontravel und Abu Dhabi Travel, kurz "Liontravel". Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Liontravel tritt dabei im Rahmen eines Reisevermittlungsvertrags ausschließlich als Vermittler für die jeweiligen Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter von touristischen Einzelleistungen (wie z.B. Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenanbieter etc.) auf, ohne Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Leistungen erfolgen. Bucht der Kunde selbst auf einem der Internetportale liontravel.net oder abudhabitravel.net direkt bei den Reiseveranstaltern bzw. bei Vermittlungspartnern von Liontravel eine Leistung, dann kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande, nicht aber mit Liontravel. In diesem Fall tritt Liontravel auch nicht als Vermittler auf.


2. Vertragsschluss

2.1 Die von Liontravel angebotenen Reiseleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens Liontravel oder des jeweiligen Anbieters dar. Die Erteilung des Vermittlungsauftrags, insbesondere mit der Abgabe/Übermittlung persönlicher Daten und dem Absenden einer Auftrags-E-Mail, ist verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet alle relevanten Buchungsdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und Reisetermine Liontravel korrekt zu übermitteln, z.B. per E-Mail. Darüber hinaus sollte der Kunde von Liontravel übermittelte Angebote schriftlich bestätigen. Die Bestätigung der Angebote durch den Kunden zusammen mit einem Vermittlungsauftrag führen zur Erteilung eines Vermittlungsauftrags. Liontravel behält sich das Recht vor, bei einer Änderung des Reisepreises die Vermittlung zu unterlassen, bevor nicht eine erneute Absprache mit dem Kunden stattgefunden hat und eine erneute Bestätigung durch den Kunden erfolgt.

2.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt Liontravel den Eingang des Auftrags auf elektronischem Weg, die endgültige Buchungsbestätigung geht dem Kunden ebenfalls auf elektronischem Weg zu und kann nach Ermessen von Liontravel auch auf dem Postweg erfolgen.

2.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.

2.4 Der Kunde verpflichtet sich, Liontravel im angegebenen Zeitraum den Reisepreis und ggf. vereinbarte Vermittlungsentgelte zu zahlen.


3. Stellung und Pflichten von Liontravel im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen

3.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen.

3.2
Mit den Fluggesellschaften ist Liontravel auf der Grundlage besonderer Vereinbarungen selbst bzw. über weitere Vermittler verbunden.

3.3 Dem Kunden gegenüber wird Liontravel jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrags zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.

3.4 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und können bei bestimmten, gesondert ausgewiesenen Fluggesellschaften eine von Liontravel kalkulierte Vergütung ihrer Tätigkeit für den Kunden, ein sog. Vermittlungsentgelt, sowie mögliche Kuriergebühren beinhalten. Lokale Ausreisesteuern oder Gebühren, die vor Ort von Behörden im Zielgebiet erhoben werden, sind ggf. im Flugpreis nicht enthalten und müssen vor Ort gesondert erfragt werden.

3.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Ergänzend gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

3.6 Flüge sind grundsätzlich spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehenen Rück- und Weiterflugdatum bei der Fluggesellschaft rückzubestätigen, andernfalls kann ein Anspruch auf Beförderung entfallen.

3.7 Der Kunde haftet für seine Erreichbarkeit für den Fall eventueller Flugzeitenänderungen vor Abreise.


4. Aufwendungsersatz

4.1 Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber Liontravel in gesetzlicher Weise entspricht, ist Liontravel berechtigt, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise von dem Kunden zu fordern.

4.2 Die Regelung in Ziffer 4.1 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.

4.3 Liontravel kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen.

4.4 Der Anspruch von Liontravel auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen.

4.5 Liontravel ist berechtigt, im Fall von verspäteten Zahlungen ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von 10 EUR zu berechnen.


5. Umbuchung, Rücktritt

5.1 Im Fall einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme gebuchter Reiseleistungen kann Liontravel hierfür die von dem Leistungsträger geforderten Entgelte in Rechung stellen sowie zusätzlich ein im Einzelfall vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern. Liontravel empfiehlt zur Vermeidung größerer Schäden den Abschluss entsprechender Versicherungen.

5.2 Bei Linienflügen ist eine Umbuchung oder Namensänderung grundsätzlich nur durch Rücktritt von der gebuchten und bei gleichzeitiger erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, die Fluggesellschaft hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Der Kunde hat die hierbei entstandenen (Mehr-)Kosten selbst zu tragen.

5.3 Das von Liontravel für seine Tätigkeit als Reisevermittler ggf. berechnete Vermittlungsentgelt wird im Fall eines Rücktritts, Teilrücktritts oder Nichtantritts der vermittelten Reiseleistung nicht zurückerstattet.


6. Reiseunterlagen

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch Liontravel oder den Reiseveranstalter ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit dem Vermittlungsauftrag, unverzüglich zu überprüfen.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Liontravel über durch den Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung seitens Liontravel bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung seitens Liontravel entfällt vollständig, wenn die in 6.1 bezeichneten Umstände für Liontravel nicht erkennbar waren.


7. Haftung seitens Liontravel

7.1 Liontravel haftet nicht für die Verfügbarkeit der Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise.

7.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet Liontravel bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.

7.3 Liontravel haftet lediglich für den gewöhnlichen, vorhersehbaren Schaden, soweit die Haftung nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten auf Seiten Liontravel beruht und eine etwaige Pflichtverletzung von Liontravel nicht vertragliche Hauptpflichten von Liontravel oder Ansprüche des Kunden aus Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit betrifft.

7.4 Die Gesamthaftung von Liontravel ist im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den Wert der gebuchten Reise beschränkt, jedenfalls soweit eine etwaige Pflichtverletzung von Liontravel nicht vertragliche Hauptpflichten von Liontravel oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft und/oder es sich nicht um die Verletzung von Kardinalpflichten handelt.


8. Verjährung

8.1 Ansprüche des Kunden gegenüber Liontravel, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.

8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Liontravel begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.


9. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Liontravel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9.2 Für Klagen von Liontravel gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Liontravel vereinbart.

 

 

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