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Buchungsbedingungen - Stand 01.05.2007 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge über die Vermittlung von touristischen Einzelleistungen zwischen dem Kunden und dem Betriebsinhaber Diplom-Kaufmann Univ. Bernardo Löwenstein für die Marken Liontravel und Abu Dhabi Travel, kurz "Liontravel". Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Liontravel tritt dabei im Rahmen eines Reisevermittlungsvertrags ausschließlich als Vermittler für die jeweiligen Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter von touristischen Einzelleistungen (wie z.B. Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenanbieter etc.) auf, ohne Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Leistungen erfolgen. Bucht der Kunde selbst auf einem der Internetportale liontravel.net oder abudhabitravel.net direkt bei den Reiseveranstaltern bzw. bei Vermittlungspartnern von Liontravel eine Leistung, dann kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande, nicht aber mit Liontravel. In diesem Fall tritt Liontravel auch nicht als Vermittler auf. 2. Vertragsschluss 2.1
Die von Liontravel angebotenen Reiseleistungen stellen
kein verbindliches Vertragsangebot seitens Liontravel
oder des jeweiligen Anbieters dar. Die Erteilung des
Vermittlungsauftrags, insbesondere mit der
Abgabe/Übermittlung persönlicher Daten und dem Absenden
einer Auftrags-E-Mail, ist verbindlich. Der Kunde ist
verpflichtet alle relevanten Buchungsdaten wie Name,
Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und Reisetermine
Liontravel korrekt zu übermitteln, z.B. per E-Mail.
Darüber hinaus sollte der Kunde von Liontravel
übermittelte Angebote schriftlich bestätigen. Die
Bestätigung der Angebote durch den Kunden zusammen mit
einem Vermittlungsauftrag führen zur Erteilung eines
Vermittlungsauftrags. Liontravel behält sich das Recht
vor, bei einer Änderung des Reisepreises die Vermittlung
zu unterlassen, bevor nicht eine erneute Absprache mit
dem Kunden stattgefunden hat und eine erneute
Bestätigung durch den Kunden erfolgt. 3. Stellung und Pflichten von Liontravel im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen 3.1
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die
Vermittlung von Flügen. 4. Aufwendungsersatz 4.1
Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens
gegenüber Liontravel in gesetzlicher Weise entspricht,
ist Liontravel berechtigt, den Preis der vermittelten
Leistung ganz oder teilweise von dem Kunden zu fordern. 5. Umbuchung, Rücktritt 5.1
Im Fall einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des
Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme gebuchter
Reiseleistungen kann Liontravel hierfür die von dem
Leistungsträger geforderten Entgelte in Rechung stellen
sowie zusätzlich ein im Einzelfall vereinbartes
Bearbeitungsentgelt fordern. Liontravel empfiehlt zur
Vermeidung größerer Schäden den Abschluss
entsprechender Versicherungen. 6. Reiseunterlagen 6.1
Der Kunde ist verpflichtet, Vertrags- und Reiseunterlagen
des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch
Liontravel oder den Reiseveranstalter ausgehändigt
wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine,
Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige
Reiseunterlagen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit,
insbesondere auf die Übereinstimmung mit dem
Vermittlungsauftrag, unverzüglich zu überprüfen. 7. Haftung seitens Liontravel 7.1
Liontravel haftet nicht für die Verfügbarkeit der
Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die
Erbringung der gebuchten Reise. 8. Verjährung 8.1
Ansprüche des Kunden gegenüber Liontravel, gleich aus
welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche
des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem
Jahr. 9. Rechtswahl und Gerichtsstand 9.1
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden und Liontravel findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. |
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